Workshop zum Sonderaufruf „Pilotprogramm Lückenschluss“

Am 14. März 2024 haben zahlreiche kommunale Vertreter*innen an einem Workshop des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung teilgenommen. Hintergrund ist der bevorstehende Sonderaufruf des Pilotprogramms „Lückenschluss“, das voraussichtlich im Juni 2024 erwartet wird.

Das Bundesprogramm wird als Sonderaufruf im Rahmen der bestehenden Förderrichtlinie veröffentlicht, wobei insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Es soll nach dem Windhundprinzip verfahren werden, entsprechend stehen keine Länderbudgets zur Verfügung. Eine Evaluation nach den ersten 100 Anträgen wird angestrebt.

Inhaltlich wurden beim Workshop u. a. die Kriterien für die Förderung diskutiert. Hierzu zählen beispielsweise die verbindliche Zusicherung oder der bereits erfolgte eigenwirtschaftliche Ausbau im betroffenen Gebiet sowie die Gigabitfähigkeit der erschlossenen Ortsteile oder Gemeinden. Ein wichtiger Aspekt ist die Begrenzung der Gesamtkosten auf maximal 500.000 Euro. Eine Antragsstellung muss vor dem Markterkundungsverfahren (MEV) erfolgen, zudem ist ein Branchendialog vor der Antragstellung erforderlich. Jede Gemeinde kann nur einen Antrag pro Jahr stellen, entweder im Sonder- oder im normalen Aufruf.