Ansprechpartner
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel.: (0441) 799-0Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Tel.: (04131) 15-1301Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Tel.: (0531) 484-1002Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Bahnhofsplatz 2-4
31134 Hildesheim
Tel.: (05121) 9129-800
GAK Förderung (ML)
Für die Beantragung von GAK-Mitteln ist ein Markterkundungsverfahren (MEV) sowie ein Interessenbekundungsverfahren (IBV) Voraussetzung (hier können Sie die Mustervorlagen herunterladen).
Im IBV ist auch der Vordruck des Landes zur Ermittlung der förderfähigen Kosten unter Berücksichtigung der Erlöse (Link) zur Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke mit zu veröffentlichen. Der vollständig ausgefüllte Vordruck ist bei Antragstellung beizufügen.
Weitere Informationen sowie den Link zum Antragsvordruck finden Sie hier.
Die Aufgreifschwelle liegt laut GAK-Rahmenplan ab 2017 bei 16 Mbit/s. Weitere Informationen finden Sie hier.
Eckpunkte der künftigen GAK-Förderung
Finanzieller Rahmen: ca. 12,5 Mio bis 2018
Beihilferechtliche Grundlage der GAK ist die AGVO.
Gegenstand der Förderung
- Informationsveranstaltungen, Machbarkeitsuntersuchungen, Planungsarbeiten
- Investitionen in leitungsgebundener und/oder funkbasierter Breitbandinfrastrukturen
- Investition in Verlegung von Leerrohren
Zuwendungsempfänger: Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände
Zuwendungsvoraussetzungen: Markterkundung, IBV
Auswahlentscheidung: wirtschaftlichster Anbieter – Gewichtungsblatt
Bemessungsgrundlage: Investition; begrenzt auf Fehlbetrag zwischen Investitions-ausgaben und Nettoeinnahmen
Sonstige Bestimmungen und Verfahrenshinweise
- Votum NBank zu Landesstrategie
- Bewilligungsbehörde = örtl. zuständiges ArL (ArL Weser-Ems, ArL Lüneburg, ArL Braunschweig, ArL Leine-Weser)
- Monitoringverpflichtung
Förderfähige Projekte
- lokale (gemeindliche) Projekte
- landesweites Ranking
Aufgreifschwelle: 16 MBit/s
Investitionskostenzuschuss: aktive und passive Technik
Fördersatz: 70 %, 80 % oder 90 % - Steuereinnahmekraft
Höhe der Förderung: Bemessungsgrundlage max. 500.000 € je Projekt
Stichtag: jährlich 15. Oktober (einmalig 29.02.2016)