NBank
Herr Christian Kropp
Tel. (0511) 30031- 325
EFRE Förderung (MW)
Für die Beantragung von EFRE-Mitteln ist ein Markterkundungsverfahren (MEV) Voraussetzung (hier können Sie eine Vorlage herunterladen). Die Aufgreifschwelle liegt bei 30 Mbit/s.
Eckpunkte der EFRE-Förderung
- Voraussetzung: „weißer NGA-Fleck“ (Breitbandleitlinien der KOM)
- Versorgungsziel: Erschließung von Gewerbe – und Industriegebieten mit mind. 50 Mbit/s symmetrisch
- Zuwendungszweck: Wirtschaftlichkeitslückenförderung und Betreibermodelle
- Fördersatz: 50 %
- Antragsberechtigt: Kommunen
- Höchstfördersumme: 200.000
- Hinweis: Kofinanzierung aus Mitteln nach § 13 NFAG möglich
Mindestanforderung zur Antragstellung:
- Aktuelles Markterkundungsverfahren
- Tabelle zur Darstellung der Wirtschaftlichkeitslücke im Bereich der EFRE-Förderung
- Durchführung Interessenbekundungsverfahren
- Registrierung im Kundenportal der NBank: http://www.nbank.de/Service/Kundenportal/index-2.jsp
- Im Kundenportal steht die Antragstellung auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzen in Gewerbegebieten aus dem EFRE zur Verfügung
- Projektskizze
- Markterkundungsverfahren
- Interessenbekundungsverfahren
- Erklärung Umweltschutz
- Erklärung zur USt-Abzugsberechtigung
- KMU-Prüfschema und Berechnungsbogen
- Nachweis der Sicherstellung der Kofinanzierung
- Erläuterung des Bedarfs der KMU für den Breitbandausbau
- Auszug aus dem Bebauungsplan
- Darstellung der Wirtschaftlichkeitslücke im Bereich der EFRE-Förderung
- Förderantrag und weitere Informationen:http://www.nbank.de/Öffentliche-Einrichtungen/Infrastruktur/Breitbandanbindung-von-Gewerbegebieten/index-3.jsp