BNetzA: Preisminderung bei schlechtem Mobilfunknetz

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Mess-Tool angekündigt, damit Verbraucher*innen im Fall einer schlechten Mobilfunkversorgung das Minderungsrecht in Anspruch nehmen können. Das sogenannte Mobilfunk-Minderungsrecht gilt bereits seit Ende 2021, bislang fehlte jedoch ein gültiges Instrument für die Messung.

Im Laufe des Jahres will die BNetzA ein Tool veröffentlichen, mit dem die Mobilfunkversorgung von Verbraucher*innen gemessen werden kann. Sollte bei 30 Messungen, verteilt über fünf Tage, ein bestimmter Prozentsatz der geschätzten Maximalübertragungswerte nicht erreicht werden, haben die Kund*innen das Recht auf geringere Zahlung bzw. vorzeitige Kündigung. In städtischen Bereichen liegt die Grenze bei mindestens 25 Prozent, in halbstädtischen bei 15 Prozent und in ländlichen bei 10 Prozent.