Bundesförderprogramm

Die Gigabit-Richtlinie 2.0 "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" ist am 31. März 2023 in Kraft getreten. Mit der Neuausrichtung wird die Bundesförderung auf alle Gebiete erweitert, die noch nicht gigabitfähig sind. Hierbei handelt es sich um Gebiete, wo derzeit keine Versorgung mit Datenraten von zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download möglich ist.

Nach dem Förderstopp im Oktober 2022 werden die Ausbauprojekte nun anhand eines neuen Kriterienkatalogs bewertet, um den Einsatz der Fördermittel zu priorisieren. Um den privaten Ausbau nicht auszubremsen, müssen die Kommunen vor einer Antragstellung ein Markterkundungsverfahren (MEV) durchführen.

Ein Bestandteil der neuen Förderrichtlinie ist die Potenzialanalyse. Sie soll die mögliche Reichweite des eigenwirtschaftlichen Ausbaus mit Glasfasernetzen auf verschiedenen Verwaltungsebenen anzeigen und auf diese Weise Hinweise liefern, wo ggf. private Telekommunikationsunternehmen den Glasfaserausbau selber, also ohne staatliche Förderung, anstreben können. Neu ist auch die Einführung von kommunalen Branchendialogen. Sie sollen eigenwirtschaftliche Ausbauabsichten identifizieren und die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und privaten Telekommunikationsunternehmen anregen.

Weitere Informationen zum Bundesförderprogramm für den Gigabitausbau finden Sie auf der Website des Projektträgers.

Zusammengefasst:

Förderfähig sind:

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Fehlende/unzureichende Breitbandversorgung
  • Durchführung eines kommunalen Branchendialogs (ab 2024 verpflichtend)
  • Durchführung eines Markterkundungsverfahrens