Landesförderung Niedersachsen

Alle niedersächsischen Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover können im Rahmen der Kofinanzierungsrichtlinie des Landes Niedersachsen eine Förderung zur Schaffung von gigabitfähigen Netzen in sogenannten "Grauen Flecken" in Niedersachsen erhalten. Das sind Gebiete mit einer zuverlässigen Datenrate von weniger als 100 Megabit pro Sekunde im Download. Der Zweck der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandausbaus zur Erreichung eines nachhaltigen und hochleistungsfähigen Gigabitnetzes. Sie erhalten die Förderung als Ergänzung zu einer Förderung auf Grundlage der Gigabit-Richtlinie des Bundes. 

Gefördert werden

  • Ausgaben zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibenden von Breitbandinfrastrukturen nach Ziffer 3.1 der Förderrichtlinie des Bundes
  • Ausgaben zur Realisierung eines Betreibermodells nach Ziffer 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes
  • Übernahme von Baukostenzuschüssen zur Erschließung einer schwer erschließbaren Einzellage gem. Ziffer 5.3 der Förderrichtlinie des Bundes.

Vorgesehen ist ein Landeszuschuss von grundsätzlich bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. 

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Angemessene Eigenleistung: mindestens 10% der förderfähigen Ausgaben müssen in der Regel als Eigenleistung erbracht werden (Ziffer 6.8 der Förderrichtlinie des Bundes)
  • Informationen zu einem geplanten Förderverfahren sind durch frühzeitige Kontaktaufnahme beim Projektträger, dem Breitbandzentrum Niedersachsen-Bremen, oder einer anderen vom Land benannten Stelle (Breitbandkompetenzstelle) mitzuteilen
  • Vorläufiger, bestandskräftiger Bundesförderbescheid auf Basis der Richtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus der Telekommuniaktionsnetze in der Bundesrepublik Deutschland vom 26.04.2021.

Weitere Informationen zum Landesförderprogramm finden Sie auf der Website der NBank.