Die Richtlinie ist unter dem Titel „RL Graue Flecken NI" im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 128/2024 erschienen, tritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2025 gültig.
Hier können Sie die Richtlinie einsehen.
Die Richtlinie ist unter dem Titel „RL Graue Flecken NI" im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 128/2024 erschienen, tritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2025 gültig.
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